Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs.
1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß
und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben,
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden,
wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und de Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt,
sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3
vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen auszurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitrau seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
der Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hier durch nicht
begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertag. Ansprüche des Kunden auf
Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das
Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen und Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel des Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens 3500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu eine Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels
einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel
empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige
macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten
vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen
oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis
4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und
- auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer
1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.